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   BSG, 29.02.2012 - B 13 R 27/12 B   

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BSG, 29.02.2012 - B 13 R 27/12 B (https://dejure.org/2012,7723)
BSG, Entscheidung vom 29.02.2012 - B 13 R 27/12 B (https://dejure.org/2012,7723)
BSG, Entscheidung vom 29. Februar 2012 - B 13 R 27/12 B (https://dejure.org/2012,7723)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Fulda - S 5 R 309/05
  • LSG Hessen - L 5 R 148/10
  • BSG, 29.02.2012 - B 13 R 27/12 B
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 29.02.2012 - B 13 R 27/12 B
    Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts und unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufzeigen, welche Fragen sich stellen, dass diese noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine derartige Klärung erwarten lässt (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59, 65).
  • BSG, 28.12.2011 - B 13 R 341/11 B
    Auszug aus BSG, 29.02.2012 - B 13 R 27/12 B
    Sollte er die Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) rügen wollen, so hätte er deutlich machen müssen, worin die für die Vergleichsgruppenbildung wesentlichen Sachver- haltsmerkmale erblickt werden und dass der Gesetzgeber mit seiner Regelung die äußersten Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit überschritten hat (vgl BSG vom 2.6.2009 - B 12 KR 65/08 B - Juris RdNr 9; Senatsbeschluss vom 28.12.2011 - B 13 R 341/11 B - RdNr 6).
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 29.02.2012 - B 13 R 27/12 B
    5 Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss ein Beschwerdeführer mithin eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (vgl SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN).
  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 29.02.2012 - B 13 R 27/12 B
    Nach Sinn und Zweck des § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbs 2 SGG soll die Sachaufklärungsrüge die Revisionsinstanz nur dann eröffnen, wenn das Tatsachengericht vor seiner Entscheidung durch einen Beweisantrag ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, dass ein Beteiligter die Sachaufklärungspflicht des Gerichts (§ 103 SGG) noch nicht als erfüllt ansieht (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9 S 21; Nr. 31 S 52).
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 29.02.2012 - B 13 R 27/12 B
    13 Wird - wie vorliegend - auch ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) gerügt, muss die Beschwerdebegründung hierzu folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen und zur weiteren Sachaufklärung drängen müssen, (3) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (4) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf einer angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme von seinem Standpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (zum Ganzen s Senatsbeschluss vom 12.12.2003 - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN).
  • BSG, 02.06.2009 - B 12 KR 65/08 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus BSG, 29.02.2012 - B 13 R 27/12 B
    Sollte er die Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) rügen wollen, so hätte er deutlich machen müssen, worin die für die Vergleichsgruppenbildung wesentlichen Sachver- haltsmerkmale erblickt werden und dass der Gesetzgeber mit seiner Regelung die äußersten Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit überschritten hat (vgl BSG vom 2.6.2009 - B 12 KR 65/08 B - Juris RdNr 9; Senatsbeschluss vom 28.12.2011 - B 13 R 341/11 B - RdNr 6).
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 29.02.2012 - B 13 R 27/12 B
    Ein anwaltlich vertretener Beteiligter kann nur dann mit der Rüge des Übergehens eines Beweisantrags gehört werden, wenn er diesen bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung durch entsprechenden Hinweis zu Protokoll aufrechterhalten hat oder das Gericht den Beweisantrag in seinem Urteil wiedergibt (stRspr, vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11 mwN).
  • BSG, 30.08.2012 - B 13 R 10/12 B
    Angesichts der umfangreichen Rechtsprechung des BVerfG und auch des BSG zu Art. 3 Abs. 1 GG genügt die bloße Behauptung, es liege ein Gleichheitsverstoß vor, zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit nicht (s auch Senatsbeschluss vom 29.2.2012 - B 13 R 27/12 B - BeckRS 2012, 67 771 RdNr 9).
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